Projekt Beschreibung

Der aus 19 Windenergieanlagen (WEA) bestehende Windpark Lengerich wurde um vier WEA erweitert, wobei eine WEA durch den oben genannten Auftraggeber beantragt wurde. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Anlage 1  handelte es sich mit Überschreitung der Anzahl von 20 WEA um ein „UVP-pflichtiges“ Vorhaben.

Die notwendige Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) umfasst gemäß § 3 UVPG „die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter“. Diese Schutzgüter sind nach § 2 Abs. 1 UVPG

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  • die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

 

Teilaspekte der Leistung umfassen zudem

  • eine Biotoptypenkartierung im 1.000 m Radius um die geplante WEA
  • sowie eine Landschaftsbildbewertung entsprechend der 15-fachen Höhe der geplanten WEA. Dies entspricht bei einer WEA Anlagenhöhe von 206,85 m einem Radius von ca. 3.103 m, gemessen von der Grenze des Windparkbereiches.

Innerhalb der UVS werden zahlreiche Fachgutachten, die im Rahmen des Verfahrens angefertigt werden integriert und zur Bewertung des Vorhabens herangezogen (z. B. Artenschutzrechtliche Untersuchung, Schattenschlaggutachten, Lärmgutachten, Standsicherheitsnachweise usw.).

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