Projekt Beschreibung

Im Zuge von speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen und Ökologischen Baubegleitungen kann es zur Definition von CEF- und Ausgleichsmaßnahmen kommen, wenn artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG erfüllt werden. Bei Gehölzfällungen handelt es sich bei den durchzuführenden Maßnahmen häufig um Baumkontrollen vor entsprechenden Fällarbeiten und die Begleitung dieser. Damit kann sichergestellt werden, dass bei Fledermausbesatz fachkundiges Personal vor Ort und eine Versorgung der Tiere gewährleistet ist. Wir begleiten die Arbeiten vor Ort und stehen bei der artenschutzkonformen Abwicklung und der Kommunikation mit den beteiligten Akteuren (Behörden, Flächeneigentümer, Verbände etc.) zur Verfügung.

Das Planungsbüro Stelzer übernimmt folgende Leistungen:

  • Vorab-Kontrolle der betroffenen Gehölze
  • Dokumentation von potenziellen Fledermaushabitaten
  • Begleitung der Fällarbeiten und Versorgung ggf. gefundener Tiere
  • Definition von Ersatzmaßnahmen

Die Dokumentation der Leistungen erfolgt über Feldprotokolle, Kartendarstellungen und Fotos.

Projekt Details

  • Bearbeitung: jährlich
  • Auftraggeber: Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen

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